• Re: Erdbewegung....

    Zitat von FloISP1488

    Hat eigentlich einer von euch schon mal was von StvzO gehört ???
    Da steht drinn wer sich eine Paniklaterne anschrauben darf und wer nicht...

    Und das mit für jede Laterne eine Eigene Genehmigung is ja mal der Grösste Scheiss den ich je gehört habe...

    Alles klar mit Dir?
    Anstatt hier so auf den Putz zu hauen wäre ein produktiver Beitrag eventuell angebrachter!

    Gruß
    Andi

  • Re: Erdbewegung....

    (4) Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein

    1. Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot - weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,

    2. Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. Die Zulassungsbehörde kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr darüber anordnen, ob das Kraftfahrzeug nach seiner Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet ist. Die Anerkennung ist nur zulässig für Fahrzeuge von Betrieben, die gewerblich oder innerbetrieblich Pannenhilfe leisten, von Automobilclubs und von Verbänden des Verkehrsgewerbes und der Autoversicherer,

    3. Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat,

    4. Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausrüstung als Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge ausgerüstet und nach dem Fahrzeugschein anerkannt sind. Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren Kennleuchten ausgerüstet sein, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat.

    Wer's nicht versteht kann mich fragen...

  • Re: Erdbewegung....

    Zitat von FloISP1488

    Hat eigentlich einer von euch schon mal was von StvzO gehört ???
    Da steht drinn wer sich eine Paniklaterne anschrauben darf und wer nicht...

    Und das mit für jede Laterne eine Eigene Genehmigung is ja mal der Grösste Scheiss den ich je gehört habe...

    Da bin ich ja froh das du Ahnung hast. Ich kann dir nur sagen das du bei einer LAndmaschiene dir pro RKL ein Genehmigung holen mußt! Auch wenn ich keine Ahnung habe und nichts anderes seit 20Jahren mache wie Landtechnik.

    Aber ich gebe dir Recht, du hast zitiert wer so etwas montieren darf!!!!!!!!!!!

  • Re: Erdbewegung....

    Bei Schwertransporten und Autokranen ist das so, dass Die Genehmigungen nur angeben ob du
    Rundumlicht haben musst oder nicht...

    Die Anzahl hängt vom Fahrzeug ab... D.h. z.B. Wenn ich einen Autokran hab der über 2,55 breit ist muss da Rundumlicht Drann... Wenn ich jetzt auf die Fahrerkabine eine Leuchte mache sieht mann die zwar von vorne, aber von hinten nicht und deswegen kann man dort noch eine RKL anschrauben...
    Wenn ich jetzt aber nur nen Golf hätte und die RKL mitten auf dem Dach wäre, dann dürfte ich halt nur die Eine anbauen weil man die von Überall sehen kann...

    Deswegen kann ich mir halt schwer Vorstellen das die Praxis bei Landmaschinen eine andere ist...

    Übrigens wollte ich nicht das sich hier irgendwer angegriffen fühlt und wenn das so rüber gekommen ist dann tut's mir Leid...

  • Re: Erdbewegung....

    moin,

    rein praktisch lässt du dir die rundumleuchte im fahrzeugschein bzw zulassungsbescheinigung teil 1 glaub ich heut, eintragen und darfst die dann bei großen geräten die verkehrsgefährdend sind, zb pflug der weit übersteht einsetzen, da wird dich auch kein polizist für ankreiden.

    grüße

  • Re: Erdbewegung....

    Auf der Straße sind "Randaleleuchten" sind schon sinnvoll. Nur peinlich wirds, wenn Kollegen vergessen die Dinger auf dem Acker wieder auszuschalten.

    So`n blinkender Trecker, der auf dem Feld seine Runden dreht, sieht richtig horstig aus.

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