Lexion 700 - Schneidewerkanhänger

  • Ich habe mal eine Frage.

    Darf der Lexion 780 (als Beispiel) mit angehängtem Schneidewerkanhänger + Mähwerk V1200 (12m) als Gespann auf deutschen Straßen fahren?

    Wie wird das in der Regel gemacht? Schneidwerktransport mit Traktor und der Lexion fährt Solo?

    Würde mich über Antworten freuen bzw. um Infos dazu.

    Gruß Martin

  • Kurzgesagt darf ein Zug maximal 18,75m haben. Was mit einem 12m Schneidwerk generell überschritten wird.
    Je nach Landkreis bekommt man Ausnahmegenehmigungen oder nicht.

    Wir haben aber das Schneidwerk zu 95% mit dem Schlepper umgesetzt, da es einfach deutlich leichter zu fahren ist. Mit Drescher und 12m dahinter wurde nur umgesetzt wenn es von einem Feld zum nächsten nicht all zu weit war und nicht über öffentliche Straßen ging.

  • Braucht man die Sondergenehmigung nicht schon alleine wegen der Ausenbreite des Dreschers?
    Laut meines Wissens brauchr man ab 3m aufwärts eine Genehmigung vom RP.
    Habe von einem Bekannten gehört, dass es schon Probleme mit einem Deutz Topliner gabe, weil der zu breit war.
    Und zum Thema Länge, meiner Meinung nach liegt die max. Länge eines Zuges bei 18,00m nicht bei 18,75.
    Mit überstehender Ladung wären 20,75m erlaubt, ich weiß aber nicht, ob eine Schneidwerk als überstehend zählt, vermutlich aber nicht, da der Hänger ja eine Stoßstange am Ende des Schneidwerkes hat und somit eig. nichts übersteht.
    Und 18m dürften auf Grund der langen Deichsel auch mit manchem SChlepper vor dem SChneidwerk eng werden, da man da ja mal nicht eben den IHC 633 o.ä. vorspannt.

  • Zitat von JCB2155;304490

    V1200 ist in Deutschland nicht erhältlich claas verkauft in Deutschland nur bis V1050 ;)Aber Ausnahmen sind ja nicht ausgeschlossen

    Verstehe ich jetzt nicht ganz, in Deutschland laufen doch einige V 1200, also jedenfalls wenn man AiE so ein bisschen verfolgt.
    Sollen das alles Ausnahmen sein? Und warum taucht das V 1200 ganz nirmal in allen deutschsprachigen Prospekten auf? Und zu guter letzt, das Längenproblem dürfte da nur unwesentlich anders sein, das gabs ja schon bei 600er mit V900.

  • Zitat von Tobi;304495


    Und zum Thema Länge, meiner Meinung nach liegt die max. Länge eines Zuges bei 18,00m nicht bei 18,75.
    Mit überstehender Ladung wären 20,75m erlaubt, ich weiß aber nicht, ob eine Schneidwerk als überstehend zählt, vermutlich aber nicht, da der Hänger ja eine Stoßstange am Ende des Schneidwerkes hat und somit eig. nichts übersteht.
    IHC 633 o.ä. vorspannt.

    das wurde erst vor kurzem geändert, wurde somit an LKWs angepasst die vorher schon bei 18,75 lagen. Die Ladung darf aber immer noch 2,75m überstehen

  • Ok, wieder was gelernt.
    Zu der Ladung hab ich aber mal ne Frage, die durfte ja die ganze Zeit 3m überstehen, zumindest wenn das Gespann unter 20,75m blieb, sind es jetzt grundsätzlich nur noch 2,75, oder ist die maximale Gespannlänge mit Überstand jetzt bei 21,00m und drutner sind die 3m immer noch erlaubt?

  • Hallo, hier stehen einige Informationen drinn. ***http://hls-rotthalmuenster.bayern.de/unterlagen_wissen/linkurl_6.pdf">http://www.hls-rotthalmuenster.bayern.de/unterlagen_wissen/linkurl_6.pdf

    Gilt für Niedersachsen Die 48. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften ist seit dem 1. August 2013 in Kraft. Für die Landwirtschaft gab es nach Auskunft der Landwirtschaftskammer Niedersachsen einige Erleichterungen. Zugmaschinen mit Anhängern dürfen nun eine Länge von zusammen 18,75 Metern (m) haben. Bisher war die Zuglänge auf 18 m begrenzt, und beilängeren Abmessungen musste für den jeweiligen Zug eine Ausnahmegenehmigung vorliegen. Überschreitet der Zug die 18,75 m, ist nach wie vor eine Ausnahmegenehmigung bei der örtlichenStraßenverkehrsbehörde einzuholen. Zu beachten ist, dass die neueAnpassung sich ausschließlich auf Zugmaschinen, z.B. Traktoren, und Anhänger bezieht. Sie gilt nicht für selbstfahrende Arbeitsmaschinen. So darf ein Mähdrescher mit angehängtem Schneidwerkswagen wie bisher nur 18 m Gesamtlänge aufweisen, sonst ist eine Ausnahmegenehmigung fällig.

  • Mahlzeit

    Dazu habe ich mal folgende Fragen.

    Wie ist das denn bei Dreschern die Zugelassen sind? Aufgrund ihrer Höchstgeschwindigkeit von 30 oder 40 km/h. Gelten da die Gleichen Rechte wie bei einem Drescher der nur 20km/h fährt?

    Darf ich mit ein z.B. Lexion 7000 ode 8000 mit 40 km/h und Angehängt 12.30 m SW auf der Straße bewegen? Mal ganz abgesehen von der Breite des Dreschers .

    Oder muss das SW dann separat gefahren werden mit dem Schlepper ?


    Grüße Martin

    M.f.G Martin :)

  • Moin Martin,

    die schnelleren müssen natürlich zum TÜV und zugelassen sein.

    Und in den Fahrzeugschein vom Schneidwerkswagen ist vermerkt, das der nur mit dem Drescher gezogen werden darf. Ist so bei den Zweiachsern , hat damit zutun das der Drescher hinten lenkt und so den Wagen enger um die Kurven bekommt.

    Also die dürfen nicht mit dem Schlepper auf der Strasse gezogen werden.

    Bin ich Ölich bin ich fröhlich

    Gruß Hauke

  • Hallo

    Wie schnell ist der Drescher den?

    20 oder 30 oder 40 km/h?

    Davon ist es mit dem Kennzeichen abhängig?

    Bei 20km/h ist kein Kennzeichen erforderlich.

    Wenn er 30 oder 40 km/h läuft ist ein Kennzeichen am Drescher erforderlich und ein separates Kennzeichen am SWwagen erforderlich.

    VG Martin

    M.f.G Martin :)

  • Hallo Martin

    Dann braucht der Hänger ein separates Kennzeichen.

    Aber ist beim Evion mit Getreideschneidwerk wirklich kein SWwagen dabei ?

    Habe deswegen auch mal beim Claas Shop ( Instagram) nachgefragt. Leider kam nur nach Nachfragen die Antwort: "Ich sollte doch beim örtlichen Händler nachfragen"

    Was ich davon halten soll, kann ich nicht nachvollziehen 🤔

    Gruß Martin

    M.f.G Martin :)

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