Neuer Volvo-Modelltraktor in 1:32?

  • Hallo miteinander, mir ist beim Durchsehen von Ebayangeboten folgendes Modell aufgefallen. Da ich erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der Angaben habe, schrieb ich den Anbieter an. Erhielt aber bis jetzt keine Antwort. Mir ist aufgefallen, das falsche Maßstabsangaben bei Ebay zunehmen! Momentan bin ich selbst mit so einem betrugsähnlichen Fall beschäftigt. Habe bei Ebay USA einen Traktor in 1:32 ersteigert, der niemals diesen Maßstab hat.
    Frage: Ist dieses Angebot so richtig?? Wenn ja, wo gibt es dieses Modell in 1:32 noch zu kaufen

    Hier der Link zum Angebot!

    ***http://ebay.de/itm/2310078387…984.m1423.l2649">http://www.ebay.de/itm/2310078387…984.m1423.l2649

    Gruß Alois

  • Hallo Alios ! Ich meine, es ist zwar schon geklärt, aber der Preis verrät auch einiges. Das Modell ist, finde ich, gut detailiert, und dann unter 20 euro. Jammerschade, den hätte ich auch gerne in 1:32.-------------Grüße von Erwin

  • Danke an euch! Habe bei UH nachgeschaut, alles klar. Ist eigentlich jammerschade, aber auch ärgerlich, wenn Anbieter hier Käufer offensichtlich hinters Licht führen. Das Verhalten des Verkäufers lässt eigentlich keine andere Beurteilung zu!

    Gruß Alois

    • Offizieller Beitrag

    Sorry, aber das sehe Ich ein klein wenig anders.

    Ganz offensichtlich hat sich der Anbieter hier geirrt, die Firma Brinkmeier ist eigentlich immer sehr sorgfältig.
    Jedoch beschäftigt man sich dort mehr mit LKW Modellen, Landtechnik läuft da "so nebenbei".

    Hier handelt es sich meiner Meinung nach schlicht und ergreifend um ein versehen ohne Böse Absichten.
    (Der Einsteller wird wohl auch ein Mensch sein, und Menschen machen nun mal ab und an Fehler, das ist ganz natürlich.)

    Das ist meine Meinung dazu.

    M.f.G. Dieter

  • Ja gut, wie erkennt man einen der es vorsätzlich macht, oder ihm ein Fehler, Versehen unterlaufen ist? Bei den Modellshops z.B. wo ich einkaufe wäre eine "Klärung" kein Problem, aber halt im Ebay. Das heißt, es bleibt ein Restrisiko!----------Erwin

  • Ich würde hier auch dem Dieter zustimmen, denn sollte es Vorsatz sein, hätte er bestimmt nicht die Artikelnummer angegeben!

  • Zitat von Dieter 1:32 Fan;278146

    Das ist natürlich sehr schwer so etwas vorher schon zu erkennen,....................nur in diesem fall habe ich meine Meinung/Erfahrung kundgetan.
    Es kann natürlich auch sein das es bei ebay Anbieter geben könnte die so etwas vorsätzlich falsch deklarieren, völlig ausgeschlossen ist das nicht.

    M.f.G. Dieter

    Hallo Dieter, jeder Mensch macht mal Fehler! Natürlich auch ich ! Aber ich war deswegen verärgert weil ich den Händler höflich per Mail auf die falsche Bezeichnung hingewiesen habe. Warscheinlich hat er die Nachricht noch nicht gelesen. Habe gerade noch mal nachgesehen. Das Modell steht immer noch mit 1:32 drinnen.

    Gruß Alois

  • Noch ein "1:32" Traktor vom gleichen Anbieter, an ein Versehen glaube ich bald nimmer..........! Und der Volvo steht immer noch mit 1:32 drinn!

    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.d…E:X:AAQ:DE:1123">http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.d…E:X:AAQ:DE:1123

    Liebe User, mich ärgert einfach so eine Sache! Bin gerade bei Ebay USA reingefallen mit einem 1:16 Schleppermodell das 1:32 angeboten wurde! Nun kann ich das Teil zurücksenden und zahle die hohen Porto (Hin- u. Zurück). Oder ich verkaufe das "Prachtstück" mit Verlust bei Ebay D ! Vom Ärger gar nicht zu reden!
    Und das war nicht das erste mal!

    Gruß Alois

  • Hallo Alois,

    die bösen Absichten, die Du Herrn Brinkmeier unterstellst, kann ich mir bei ihm nicht vorstellen. Ich habe ihn und seinen Shop anders kennengelernt. Viele Shopbetreiber erstellen die Verkaufsanzeigen für's WWW nicht selbst, sondern lassen das von Ihren Mitarbeitern machen. Die haben für die Korrektur von fehlerhaften Anzeigen oft alle Zeit der Welt.
    Ich sammle Modelle im Maßstab 1:87, da passiert es auch immer wieder das in Verkaufsanzeigen im WWW der falsche Maßstab angegeben wird. Das findet sich in diesem Maßstab leider bei vielen renomierten Händlern von Landtechnikmodellen und in den Merchandisingshops der Vorbildhersteller. Die reagieren auch nicht auf Hinweise zum korrekten Maßstab und verkaufen weiter lustig und frohgelaunt grobe Siku-Klötze als Maßstabsmodelle für wenig Geld. Ich kann daher jedem Sammler, unabhängig vom Händler, nur empfehlen vor dem Zuschlag ein wenig Recherche zu betreiben. Wer allerdings auf das schnelle Schnäppchen aus ist oder das eine Modell sucht was sonst keiner hat, muß auch mit den damit verbundenen Risiken rechnen und hin und wieder verliert man dieses Spiel. So ist das Sammlerleben.
    Trotzdem wünsche ich Dir weiterhin Weidmannsheil auf der Raritäten- und Schnäppchenjagd.

    Schönes Wochenende
    Norbert

    Edit weist mich gerade noch darauf hin das es gerade UH mit der korrekten Angabe des Maßstabs auf der Verpackung auch nicht ganz so genau nimmt. Ein Modell eines Case IH Axialflußdreschers wurde jahrelang in einer Verpackung mit dem Aufdruck 1/43 verkauft obwohl es sich um ein H0-Modell handelt.

  • Hallo Norbert, leider muß ich dir in Manchem wiedersprechen! Wenn ich ein Verkaufsangebot mache (bei Ebay oder sonst wo bin ich nun mal dafür verantwortlich! Und jedem kann mal ein Fehler passieren, aber wenn ich darauf hingewiesen werde muß ich den Fehler korigieren! Zumal als gewerblicher Anbieter. Was würde denn ein Verkäufer sagen, wenn er statt des ausgeschriebenen Kaufpreises von z.B. 43,99 nur 33,99 auf sein Konto überwiesen bekommt . Und das natürlich bei korrekter Lieferung !

    Gruß Alois

  • Moin Alois,

    was die rechtlichen Aspekte angeht hast Du sicherlich recht. Im Grunde sind wir uns glaub ich auch einig. Ich fand nur den Shop ins falsche Licht gestellt, da ich ihn anders kennengelernt habe.
    Für mich ist aber neben dem rechtlichen auch der persönliche Ärger, den man mit misslungenen Einkäufen hat, nicht unwichtig. Das lese ich auch so aus Deinem Beitrag. Daher habe ich für mich die Lehre gezogen, gerade bei Interneteinkäufen lieber zweimal hin zuschauen und ein wenig Recherche zu betreiben, bevor ich zuschlage. Eine Empfehlung die ich jedem nur geben kann.

    Gruß Norbert

  • Hallo Alois,

    ich kenne den Verkäufer nicht bzw. hatte noch nie mit ihm zu zun, weshalb ich jetzt nicht für oder gegen ihn sprechen kann und will. Deine Verärgerung kann ich aber sehr gut nachvollziehen.

    Es handelt sich m. E. hier um ein konkretes Verkaufsangebot (also keine Werbung). In unserem BGB gibt es hierzu den §434 (Sachmangel). Ich gehe mal davon aus, man darf dem Verkäufer unterstellen, dass er sich mit Modellen auskennt. D. h., wenn du den Artikel kaufst, ist dem Verkäufer keine Unkenntnis zu unterstellen und er verkauft dir daher etwas, das der vereinbarten Beschaffenheit nicht entspricht. Somit hat er seine Vertragspflichten verletzt und du kannst gegen ihn vorgehen (vgl. vielleicht auch Nacherfüllung, Rücktritt etc.).

    Allzu genau kenne ich mich zwar nicht aus, aber ich will dir damit auch nur nahebringen, dass du bestimmte Rechte hast, die du bei solchen Fällen immer in Anspruch nehmen solltest. Klar, eine Einigung mit dem Verkäufer wäre natürlich die schönere Variante, aber ein paar nützliche Paragraphen (als kleines Druckmittel) können hierbei für dich hilfreich sein.

    Man kann allerdings froh sein, wenn man einen derartigen Fehler in der Produktbeschreibung vor dem Kauf feststellt - wie in deinem jetzigen Fall - und es erst gar nicht zum Kauf kommt.

    Viele Grüße aus Bayern

    Tobias

  • Zitat von nobby 87;278523

    Moin Alois,

    was die rechtlichen Aspekte angeht hast Du sicherlich recht. Im Grunde sind wir uns glaub ich auch einig. Ich fand nur den Shop ins falsche Licht gestellt, da ich ihn anders kennengelernt habe.
    Für mich ist aber neben dem rechtlichen auch der persönliche Ärger, den man mit misslungenen Einkäufen hat, nicht unwichtig. Das lese ich auch so aus Deinem Beitrag. Daher habe ich für mich die Lehre gezogen, gerade bei Interneteinkäufen lieber zweimal hin zuschauen und ein wenig Recherche zu betreiben, bevor ich zuschlage. Eine Empfehlung die ich jedem nur geben kann.

    Gruß Norbert

    Hallo Norbert, mit der Recherche ist das so eine Sache! Im dem "Volvo" Fall habe ich sehr schnell gemerkt das hier was nicht stimmt! Dafür kenne ich das Angebot doch ziemlich gut. Und wenn ich mir dann nicht sicher bin sende ich dem Verkäufer eine diesbezügliche Frage. Wenn dann das 1:32 Angebot nochmals vom Anbieter bestätigt wird, dann ein 1:16 Modell geliefert wird! In meinen Augen eine Sauerei!!! (und ganz einfach ein Betrug!)
    Folge: Nach Ebay-"Recht" muß zwar der Verkäufer den Artikel zurücknehmen. Die aber oft horrenden Rücksendekosten ins Ausland muß der nun doppelt über den Tisch gezogene Käufer tragen! Hier in Deutschland bleibts beim Ärger und den Zeitaufwand fürs Zurücksenden!

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